Auffang- und Haltegurt zur Arbeitsplatzpositionierung mit Steigschutzöse zur vertikalen Fortbewegung an einem schienen- oder drahtseilgeführten System
- Auffangöse im Schulterbereich
- Auffangöse im Brustbereich (zwei Schlaufen, nur in Kombination miteinander verwenden!)
- Zwei seitliche Halteöse
- Rückenpartie im neuen Y-Design
- Breiter, halbstarrer Hüftgurt
- Beinschlaufen mit FastClickPlus-Verschlüsse
- Hüftgurt und Beinschlaufen mit atmungsaktiver Schaumstoffpolsterung
- Schwarz-gelber schaumstoffgepolsterter Schulterträger
- Vier Materialschlaufen mit Schutzhülle zum Einhänger von Gurttasche
- Zertifizierung(en): ANSI Z359.11, CSA Z259.10, CE EN 361, CE EN 358, JSFAD
Hinweise für Auffanggurte nach DIN EN 361 und DIN EN 358
Gemäß DGUV Regel 112-198 (BGR 198) "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist ein Auffanggurt Bestandteil eines Auffangsystems nach DIN EN 363 zur Sicherung von Personen bei absturzgefährdeten Arbeiten, z. B. an und auf Freileitungsmasten, Antennen, Dächern und dgl.
Verwendung
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung fängt er die abstürzende Person auf überträgt er die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage.
Auffanggurte dürfen nur verwendet werden
- in Verbindung mit Falldämpfern
- mit mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung
- bei Benutzung von Höhensicherungs-, Abseil- und Rettungsgeräten
- in Verbindung mit Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung
- bei zweisträngiger Belastung wie bei Haltegurten, z. B. bei Verwendung von Mastsicherungsseilen
Benutzungsdauer
Alle Auffanggurte aus Chemiefasern unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der UV-Strahlung sowie von klimatischen oder anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Eine genaue Angabe ist nicht möglich.
Bei ordnungsgemäßer Lagerung und Pflege und unter normalen Einsatzbedingungen kann von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen werden.
Sachkundigenprüfung
Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Sachkundiger gemäß oben genannter Regelung ist, wer an einem Lehrgang "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Absturzschutzausrüstungen" (DGUV Grundsatz 312-906) erfolgreich teilgenommen hat.
Für jedes Sicherheits- und Rettungsgeschirr ist ein Prüfbuch zu führen, in dem diese Prüfungen dokumentiert sind.
Wir führen diese Sachkundigenprüfungen an von uns gelieferten PSAgA durch.
a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort
Gebrauchsanleitung: Herunterladen / Download / Herunterladen / Download / Herunterladen / Download
Konformitätserklärung: Herunterladen / Download / Herunterladen / Download / Herunterladen / Download
Pflegeempfehlung für Ihre Ausrüstung: Herunterladen / Download