Seilkürzer und Falldämpfer mit Sonderzulassung für Arbeiten in Hubarbeitsbühnen
mit Kernmantelseil 12 mm Ø, einerseits Sicherheitshaken MS51, andererseits Seil-Endsicherung
mit Bandfalldämpfer EN 355 mit Sicherheitshaken MS51 zur Verbindung zwischen Auffanggerät und Auffanggurt
Länge max. 1,8 m
Max. Verwendungsdauer 8 Jahre!
Schutzausrüstungen gegen Absturz sind gemäß DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen!
Das Auffanggerät Nr 7291 darf nur mit einem Auffanggurt nach EN 361 verwendet werden. Es ist immer die kürzeste Verbindung zwischen Anschlagpunkt in der Hubarbeitsbühne und der Auffangöse am Auffanggurt zu wählen (möglichst straff einstellen). Die Ausrüstung darf nicht verlängert werden. Es dürfen nur ausreichend tragfähige Anschlagpunkte (mind. 3 kN EN 280) verwendet werden. Der Anschlagpunkt muss sich mindestens 40 cm unterhalb des Geländerholmes oder tiefer (am Boden) befinden. Ein höhergelegener Anschlagpunkt in der Hubarbeitsbühne kann zum Versagen der Ausrüstung führen.
Bei praktischen Fallversuchen (Dynamisch) mit dem Auffanggerät lag die gemessene Kraft am Anschlagpunkt unter 3 kN.